Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen bezeichnet:
- Zusatzvereinbarung: ein Vertrag, bei dem der Verbraucher im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag Produkte erwirbt und diese Sachen vom Unternehmer oder durch einen Dritten geliefert werden.
- Widerrufsfrist: der Zeitraum, innerhalb dessen der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann.
- Verbraucher: die natürliche Person, die nicht zu Zwecken handelt, die ihrer Handels-, Geschäfts-, Handwerks- oder Berufstätigkeit zugerechnet werden können (B2C).
- Geschäftskunde: die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder eines Unternehmens handelt (B2B).
- Tag: Kalendertag.
- Maßanfertigung: Produkte, die nach spezifischen Wünschen/Anweisungen des Kunden hergestellt oder angepasst wurden, nicht vorgefertigt sind und auf der Grundlage einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Kunden gefertigt werden (z. B. maßgebohrte Felgen (Custom PCD), abgedrehte ET-Werte, Echt-Carbon-Teile auf Bestellung, oder in Farbe lackierte Teile).
- Widerrufsrecht: die Möglichkeit des Verbrauchers, innerhalb der Widerrufsfrist von dem Fernabsatzvertrag zurückzutreten.
- Unternehmer: Wheels 'N Customs V.O.F.
Artikel 6 – Widerrufsrecht & Wertminderung (Ausschließlich B2C-Verbraucher)
- Der Verbraucher kann einen Vertrag über den Kauf eines Standardprodukts innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
- Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Verbraucher, oder ein vom Verbraucher vorab benannter Dritter (nicht der Beförderer), das (letzte) Produkt erhalten hat.
- Während der Widerrufsfrist geht der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung um. Das Produkt darf nur so gehandhabt und inspiziert werden, wie es in einem stationären Geschäft zulässig ist, um die Art, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. Das Produkt darf ausdrücklich nicht unter ein Fahrzeug montiert, mit Reifen versehen, ohne Befolgung der Werksvorschriften anprobiert oder in Gebrauch genommen werden.
- Haftung Wertminderung (Art. 6:230s Abs. 3 & Abs. 8 BW): Geht der Verbraucher über die gesetzlich zulässige Prüfung hinaus — darunter unter anderem das maschinelle Montieren von Reifen auf Felgen, das Entfetten von Felgenbetten, das Anbringen von Auswuchtgewichten, das Aufpumpen eines Radsatzes oder das Probemontieren auf der Nabe — entsteht ein irreversibler Schaden am Neuzustand und Handelswert des Produkts. Der Verbraucher haftet formell und gesetzlich für die daraus resultierende kommerzielle und tatsächliche Wertminderung, die von 25% bis 100% des Anschaffungswerts reichen kann.
- Zustand der Verpackung & Umpackschäden: Unsere großen Karosserieteile (wie Spoiler, Diffusoren und Stoßfänger) werden in speziellen Schutzfolien und Transportkartons geliefert, um Kratz- und Stoßschäden zu vermeiden. Wird das Produkt mit beschädigter oder aufgerissener Verpackung, fehlenden Schutzfolien oder in einer Weise zurückgesandt, die den Neuzustand für den Wiederverkauf beeinträchtigt, entsteht ein tatsächlicher Schaden durch das notwendige Umpacken, die Prüfung und den verminderten B‑Ware-Marktwert. Der Verbraucher haftet gemäß Art. 6:230s Abs. 3 BW für diese Wertminderung (standardmäßig mit 10% bis 25% des Produktwerts angesetzt), die von der Rückzahlung einbehalten wird.
Artikel 11 – Montagebedingungen, Hohe Geschwindigkeit und Passform-Check
Passform-Check vor der Montage
Der Kunde ist verpflichtet, (aerodynamische) Stylingteile vor der endgültigen Montage (oder dem Lackieren in Wagenfarbe) am Fahrzeug 'probeweise zu montieren'. Sobald (3M-)Tape, Dichtmasse oder Bohrlöcher angebracht wurden oder Schutzfolien entfernt sind, erlischt jedes Recht auf Reklamation (Nichtkonformität) oder Rücksendung. Das Teil gilt dann als akzeptiert.
Garantie, Haftung, Hohe Geschwindigkeit & Beweislast
Auf die von uns ausgeführten Montagearbeiten gewähren wir standardmäßig 1 Jahr Garantie, ausschließlich sofern die Nutzung des Fahrzeugs innerhalb der regulären gesetzlichen Rahmen und Werksrichtlinien liegt. Hierbei gelten die folgenden strikten Ausschlüsse und Beweislasten:
- Keine Garantie bei ausschließlich 3M-Tape: Es wird ausdrücklich géén Montagegarantie auf Teile gewährt, die ausschließlich mittels doppelseitigem (3M-)Tape befestigt werden. Deren Haftung hängt nach Verlassen unserer Räumlichkeiten von Witterungs- und Wascheinflüssen ab.
- Verlust of Schaden bei hohen Geschwindigkeiten: Auf Teile, die sich lösen, abbrechen of (Folge-)Schäden während of infolge von Fahrten mit hohen Geschwindigkeiten (z. B. in Deutschland of auf der Rennstrecke) verursachen, wird géén Garantie gewährt. Wir übernehmen niemals irgendeine Form von Haftung für Schäden am Fahrzeug, am Teil of gegenüber Dritten.
- Rechtliche Beweislast (Geschwindigkeit & Schaden): Wenn Sie einen Garantieanspruch in Bezug auf ein abgebrochenes oder beschädigtes Teil geltend machen möchten, liegt die rechtliche Beweislast bei Ihnen. Sie müssen mittels unumstößlichen Videomaterials (z. B. einer zeitgestempelten Dashcam-Aufnahme) nachweisen, dass das Fahrzeug die lokal geltende Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hat und kein externer Aufprall vorlag.
Zusätzliche Bedingungen Fahrwerksmontage (Federn & Gewindefahrwerke)
Bei der Montage von Tieferlegungsfedern und Gewindefahrwerken stimmen Sie den nachstehenden Ausschlüssen ausdrücklich zu:
- Setzung (Einsacken): Neue Federn benötigen eine Einfahrzeit und können noch um Millimeter 'nachsacken'. Dies fällt nicht unter die Garantie und rechtfertigt keine kostenlose Nachjustierung der Höhe.
- Achsvermessung & Kalibrierung: Etwaiger Reifenverschleiß infolge unterlassener oder verspäteter Achsvermessung fällt nicht unter unsere Haftung. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Neukalibrierung von ADAS-/Fahrassistenzsystemen.
- Verschleiß an OEM-Teilen: Das Tieferlegen erhöht die Belastung auf vorhandene OEM-Querlenker, Domlager und Antriebswellen. Wheels 'N Customs haftet niemals für beschleunigten Verschleiß, Defekte oder Nebengeräusche an bereits vorhandenen Fahrzeugkomponenten.
- Fahrkomfort: Ein straffer Fahrkomfort und leichte mechanische (Neben-)Geräusche sind inhärente Produkteigenschaften von Sportfahrwerken.
Verpflichtende Meldepflicht für Nicht-OEM-Modifikationen
Unser Montageservice ist auf Fahrzeuge im originalen Werkszustand (OEM) abgestimmt. Sie sind verpflichtet, vor einem Montagetermin ausdrücklich mitzuteilen, wenn Ihr Fahrzeug mit nicht originalen Teilen ausgestattet ist (z. B. abweichende Abgasanlagen, Motortuning oder angepasste Stoßfänger). Unterlassen Sie dies, tragen Sie das volle Risiko für Passformprobleme oder Hitzeschäden, und unsere Haftung entfällt umgehend.
Keine Montagegarantie auf gekittete/verklebte Teile: Für von uns durchgeführte oder begleitete Montagearbeiten an Karosserie- und Stylingteilen, die ausschließlich oder überwiegend mittels Montagekleber/Kit (wie Polyurethankleber oder Karosseriekit) befestigt werden (darunter, jedoch nicht ausschließlich: Dachspoiler, Kofferraumspoiler, Side-Skirt-Extensions und Leisten), wird ausdrücklich keine Montagegarantie gewährt. Die Haftung und Haltbarkeit von verklebten/gekitten Teilen hängen nach der Abnahme in sehr starkem Maße von externen Faktoren außerhalb unseres Einflussbereichs ab (wie Witterungseinflüssen, Temperaturschwankungen, Waschanlagenbesuchen, der Verwendung von Hochdruckreinigern, Fahrverhalten und mechanischer Belastung). Käufer/Auftraggeber muss verklebten Teilen nach der Montage die vorgeschriebene Aushärtezeit gewähren und regelmäßig eigenständig die feste Haftung kontrollieren. Wheels 'N Customs übernimmt keinerlei Haftung für das Lösen, Beschädigen oder den Verlust von Teilen, die ausschließlich mittels Kit oder Kleber montiert wurden.